Praktische Prüfung
Allgemeine Bestimmungen
a) Zur praktischen Jagdprüfung wird nur zugelassen, wer den Basis-Kurs Waffenhandhabung, Sicherheit, Ballistik und Schusswirkung besucht hat.
b) Die Waffen sind von den Kandidatinnen und Kandidaten mitzubringen. Zugelassen sind nur gesetzlich erlaubte Jagdwaffen, Jagdmunition (exkl. Ordonnanzmunition und Vollmantel-geschosse) und Hilfsmittel.
c) Bei grober Verletzung von Sicherheitsvorschriften bei der Teilprüfung "Waffenhandhabung" oder "Schiessen mit Kugel- und Schrotwaffe" kann die Kandidatin oder der Kandidat von der praktischen Jagdprüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt als nicht bestanden.
d) Zur Teilprüfung "Schiessen mit der Kugel- und Schrotwaffe" wird nur zugelassen, wer die Teilprüfung "Waffenhandhabung" erfüllt hat.
e) Die Teilprüfung "Waffenhandhabung" dauert 15 Minuten.
f) Die Teilprüfungen gelten als erfüllt und die praktische Jagdprüfung als bestanden, wenn die Mindestpunktzahl in der Waffenhandhabung und die Mindestanforderungen im Schiessen mit der Kugel- und Schrotwaffe erreicht sind.
g) Werden die Mindestanforderungen beim Kugel- und/oder Schrotschiessen nicht erreicht, kann das Programm am gleichen Tag ein Mal wiederholt werden.
h) Technisches Versagen der Waffe oder Munition wird dem Kandidierenden für die Jagdprüfung nicht zur Last gelegt.
Prüfungsfächer Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:
a) Waffenhandhabung
Waffenkenntnisse und sichere Handhabung von Kugel-, Schrot- sowie Faustfeuerwaffen, Sicherheitsvorschriften, Distanzen schätzen sowie Jagd- und Schonzeiten
b) Schiessen mit Kugel- und Schrotwaffe
Schiessen mit der Kugel auf die stehende Rehscheibe (Anforderung an die Jagdkugel gemäss §16 Abs. 1 lit. c AJSV):
- Distanz: 100 m, 3 x 2 Schuss, zweiter Schuss jeweils spätestens nach 30 Sekunden,
- Mindestanforderungen: 5 Treffer (Treffer = Wertung 8 bis 10),
- Stellung: stehend, sitzend angestrichen oder aufgelegt ab mobilem Bodensitz.
Schiessen mit der Kugel auf die stehende Wildschweinscheibe (Anforderung an die Jagdkugel gemäss § 16 Abs. 1 lit. a AJSV):
- Distanz: 50 m, 6 Schuss, letzter Schuss spätestens 2 Minuten nach dem ersten Schuss,
- Mindestanforderungen: 3 Treffer (Treffer = Wertung 8 bis 10),
- Stellung: stehend frei.
Schiessen mit Schrot auf die laufende Reh- und Fuchsscheibe:
- Distanz: 30 m, Schrot: 3.5 mm (Nr. 3), je 5 Schüsse, alternierend links und rechts auf der Laufbahn, Auslösung durch den Schützen,
- Mindestanforderungen: je 3 Treffer (Treffer = vordere und / oder mittlere Klappe gefallen),
- Stellung: stehend frei.